AGENTUR Stampf
Finanzierung mit Herz


Finanzierungsablauf


Budgetplanung
Gemeinsam schauen wir uns Ihre finanziellen Möglichkeiten sowie die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Darlehensvariante an.

Haussuche
Sie gehen auf Haussuche. Auf Wunsch stellen wir Kontakt zu Immobilienmaklern in der jeweiligen Region her, die Sie bei der Suche nach Ihrer Wunschimmobilie unterstützen.


Ihre Finanzierung
Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen suchen wir passende Finanzierungsmöglichkeiten für Sie heraus. Gemeinsam schauen wir welche Finanzierung für Sie am sinnvollsten ist und stellen die Finanzierungsanfrage bei der Wunschbank. Gerne begleiten wir Sie auch zum Unterschriftstermin Ihrer Finanzierung bei der Bank. Die Grundschuldbestellungsunterlagen werden direkt an den von Ihnen gewählten Notar übermittelt.

Notartermin
Nun kann der Notartermin geplant werden. In Absprache mit Ihnen und dem Immobilienmakler senden wir eine Kaufvertragsentwurfsanfrage an den Notar und vereinbaren einen Notartermin. Gemeinsam mit Ihnen schauen wir uns den Kaufvertragsentwurf an und versuchen im Vorfeld schon alle anfallenden Unklarheiten zu beseitigen. Nach Absegnung des Kaufvertragsentwurfes kann der Notartermin stattfinden.

Beim Notartermin sind sowohl Verkäufer als Käufer, sowie der Immobilienmakler und auf Wunsch auch der Finanzierer vor Ort.

Der Notartermin findet in zwei Teilen statt. Einmal geht es um den Verkauf, hier werden noch mal alle Einzelheiten im Kaufvertrag bezüglich Lage des Objektes, Kaufpreis, Kaufpreisfälligkeit usw. vorgelesen und letztendlich von allen Seiten unterzeichnet. Im zweiten Teil geht es um die Grundschuldeintragung. Hierfür sind nur die Käufer, der Notar und nach Wunsch der Finanzierer notwendig. Der Notar erklärt noch einmal die Sicherheitennotwendigkeit der Bank durch die Grundschuldeintragung, sowie Einzelheiten hierzu. 


Wartezeit

Ab jetzt läuft einiges im Hintergrund ab. Für Sie heißt es nun etwas Geduld. Der Notar stellt beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Eigentumsvormerkung. Das heißt Sie, die Käufer, werden im Grundbuch Ihres Wunschobjektes als die neuen Eigentümer vorgemerkt.  Der Notar fragt zeitglich bei möglichen Gläubigerbanken der Verkäuferseite nach Treuhandaufträgen für die bisher eingetragenen Schulden und informiert das zuständige Finanzamt über den Kauf der Immobilie. Ca. 6-8 Wochen nach Unterschriftstermin beim Notar stellt das Finanzamt die Rechnung über die Grunderwerbsteuer aus.

Ist die Eigentumsvormerkung beim Amtsgericht eingetragen worden ( hierüber erhalten Sie vom Amtsgericht ein Schreiben) und die Ablösesummen durch die Treuhandaufträge der Gläubigerbanken der Verkäuferseite wieder beim Notar eingegangen, so steht der Fälligkeitsmitteilung des Notars nichts mehr im Wege. Sobald Sie die Fälligkeitsmitteilung vom Notar erhalten haben geht es weiter.

Kaufpreiszahlung
Mit der Fälligkeitsmitteilung des Notares kann Ihr Finanzierer gemeinsam mit Ihnen die Kaufpreiszahlung bei der Bank anfordern.

Auch weitere Rechnungen wie z.B. Amtsgerichtskosten oder Grunderwerbsteuer usw. kann Ihr Finanzierer gemeinsam mit Ihnen zur Zahlung an die Bank weitergeben ( soweit diese bei der Finanzierung einkalkuliert wurden).

Der Notar bekommt nach Zahlung des Kaufpreises die Bewilligung der Eigentumsumschreibung von den Gläubigerbanken des Verkäufers, sowie eine Mitteilung des Finanzamtes über die Zahlung der Grunderwerbsteuer.

Jetzt kann der Notar die Eintrag der neuen Eigentümer beim Amtsgericht vornehmen lassen.


Schlüsselübergabe
Nach Zahlung des Kaufpreises kann gemeinsam mit dem Verkäufer und dem Makler ein Übergabetermin vereinbart werden ( soweit kein bestimmter Zeitpunkt oder eine andere Vereinbarung im Kaufvertrag geschlossen wurden).




Herzlichen Glückwunsch, jetzt ist Ihr Traum Wirklichkeit geworden und Ihr Einzug in Ihre Traumimmobilie möglich.


 
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